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Änderung PC-Verordnung:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Mai 2012 kein Sprechstundenbedarf mehr über die Barmer Erstatzkasse verordnet werden darf - Pauschalierung für Ersatzkassenversicherte!
Der Pro-Communitate-Monitor gilt ab dem 1.Mai 2012 deshalb nur noch für das Verordnen von Sprechstundenbedarf für Primärkassen! Bitte verordnen Sie ab 1. Mai folgende Mittel nicht mehr: Haemostyptica, Wundverbände, Kochsalzlösung, Nadel-Faden-Kombinationen, Alkohol, Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorid, Desinficientia und Verbandstoffe. Weiterhin können über die einzelnen Primärkassen rückwirkend für vier Quartale verordnet werden: Sedativa und Hypnotica, Analgeticum und Fluoridierungsmittel.
Sprechstundenbedarf-Rezepte für die Barmer Ersatzkasse für das Quartal I-2012 können bis Montag, 30.04.12 ausgestellt werden - danach nicht mehr!
Diese Information ist seit dem 26.04.12 bekannt.
Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung der Seite. Den Pro-Communitate-Monitor können Sie für das Verordnen für Primärversicherte nach wie vor zum nun reduzierten Preis von 19,75 € kaufen.
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