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  Home Sonntag, 20. Mai 2012   


 

Verordnungshilfe: Sprechstundenbedarf für Zahnärzte

 

Sprechstundenbedarf verordnen in der bayerischen Zahnarztpraxis



Der Pro-Communitate-Monitor

Änderung PC-Verordnung:

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Mai 2012 kein Sprechstundenbedarf mehr über die Barmer Erstatzkasse verordnet werden darf - Pauschalierung für Ersatzkassenversicherte! 

Der Pro-Communitate-Monitor gilt ab dem 1.Mai 2012 deshalb nur noch für das Verordnen von Sprechstundenbedarf für Primärkassen! Bitte verordnen Sie ab 1. Mai folgende Mittel nicht mehr: Haemostyptica, Wundverbände, Kochsalzlösung, Nadel-Faden-Kombinationen, Alkohol, Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorid, Desinficientia und Verbandstoffe. Weiterhin können über die einzelnen Primärkassen rückwirkend für vier Quartale verordnet werden: Sedativa und Hypnotica, Analgeticum und Fluoridierungsmittel. 

Sprechstundenbedarf-Rezepte für die Barmer Ersatzkasse für das Quartal I-2012 können bis Montag, 30.04.12 ausgestellt werden - danach nicht mehr!

Diese Information ist seit dem 26.04.12 bekannt.

Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung der Seite. Den Pro-Communitate-Monitor können Sie für das Verordnen für Primärversicherte nach wie vor zum nun reduzierten Preis von 19,75 € kaufen. 

 
Warum mit dem Pro-Communitate-Monitor arbeiten?
Die bayerischen Zahnärzte unterschreiten ihre p.c.-Verordnungsmöglichkeiten erheblich und verlieren dadurch bares Geld. Die KZVB schätzte schon 2008 das nicht genutzte Volumen auf über 5 Mio. Euro jährlich, das sind durchschnittlich 600 bis 700 Euro pro Praxis.
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Was kann der Pro-Communitate-Monitor?
Der Pro-Communitate-Monitor ermittelt die Menge der pro Quartal über Sprechstundenbedarf zu verordnenden Mengen von Arzneimitteln für vier Gruppen: Ersatzkassen, AOKen, IKKen und einer Primärkasse Ihrer Wahl, die Sie individuell eingeben können.
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Wie rechnet der Pro-Communitate-Monitor?
Der Pro-Communitate-Monitor orientiert sich an den korrespondierenden Leistungen der im jeweiligen Quartal erbrachten Leistungen aus der KCH- und PA-Abrechnung und hält sich dabei an der von den Prüfgremien verwendeten Zählpraxis, so dass Sie bei stichprobenartig durchgeführten Regressen künftig keine Abzüge mehr zu befürchten haben.
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